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Anmeldung und Wohnsitz

Anmeldung und Wohnsitz in Tschechien – als EU-Bürger unkompliziert ankommen

Als EU-Bürger ziehst du unkompliziert nach Tschechien: Einreise mit Ausweis, Meldung bei der Ausländerpolizei ab 30 Tagen, freiwillige Aufenthaltsbescheinigung ab drei Monaten, persönliche Nummer (rodné číslo) und Daueraufenthalt nach fünf Jahren.

6 Min. Lesezeit · 🇨🇿 Tschechien

Anmeldung und Wohnsitz in Tschechien – als EU-Bürger unkompliziert ankommen

Als EU-Bürger ist der Umzug nach Tschechien unkompliziert: Du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein, brauchst kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Es gibt aber ein paar Fristen und eine nützliche Bescheinigung, die du kennen solltest. Schweizer haben über das bilaterale Abkommen weitgehend dieselben Rechte.

Einreise und die ersten Schritte

Für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bis zu drei Monaten kannst du dich ohne weitere Genehmigung im Land aufhalten. Wichtig ist nur, ab einer gewissen Dauer deine Anwesenheit zu melden.

Meldepflicht bei der Ausländerpolizei

Dauert dein Aufenthalt länger als 30 Tage, musst du dich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerpolizei (cizinecká policie) melden. Wohnst du in einem Hotel oder einer Pension, übernimmt die Unterkunft diese Meldung automatisch. Bei einem späteren Wohnortwechsel meldest du die neue Adresse den Behörden.

Aufenthaltsbescheinigung ab drei Monaten

Für Aufenthalte über drei Monate kannst du – musst aber nicht – eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt (potvrzení o přechodném pobytu) beantragen, bei der zuständigen Regionalstelle des Innenministeriums (Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik, OAMP). Freiwillig, aber sehr praktisch: Sie hilft beim Immobilienkauf, beim Bankkonto, beim Bausparvertrag und als Nachweis der Aufenthaltsdauer für den späteren Daueraufenthalt. Mitbringen: Ausweis, Unterkunftsnachweis, Nachweis des Aufenthaltszwecks (Arbeitsvertrag, Handelsregisterauszug oder ausreichende Mittel) sowie eine Krankenversicherung.

Persönliche Nummer und Krankenversicherung

Mit der Aufenthaltsbescheinigung wird dir eine persönliche Nummer (rodné číslo) zugeteilt, die du für Bank, Steuer und Behörden brauchst. Den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung solltest du jederzeit erbringen können (tschechische Versicherung oder übergangsweise die EHIC) – mehr dazu unter „Gesundheit".

Daueraufenthalt nach fünf Jahren

Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis (povolení k trvalému pobytu) beantragen, die als Ausweisdokument mit zehn Jahren Gültigkeit ausgestellt wird.

Dokumente: Apostille und Übersetzung

Urkunden aus Deutschland oder Österreich (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde) brauchen in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Tschechische, bevor sie anerkannt werden. Das organisierst du am besten schon im Heimatland (siehe „Vorbereitung in Deutschland").

Stand: 26. Juni 2026. Dieser Überblick dient der Orientierung und ist zeitkritisch – Fristen und Verfahren können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben des tschechischen Innenministeriums (mvcr.cz).

Stand: 26.6.2026