← Alle Themen für Serbien

Steuern und Finanzen

Steuern und Finanzen in Serbien – niedrige Sätze, starker Anreiz für Selbstständige

Serbien lockt mit einem der günstigsten Steuersysteme Europas: 10 Prozent auf Gehälter, 15 Prozent Körperschaftsteuer und das beliebte Paušal-Modell für Selbstständige. Was du zum Dinar, zur Umsatzsteuer und zum Unabhängigkeitstest wissen musst – plus die gute Nachricht für Ruheständler.

8 Min. Lesezeit · 🇷🇸 Serbien

Steuern und Finanzen in Serbien – niedrige Sätze, starker Anreiz für Selbstständige

Serbien gilt als eines der steuergünstigsten Länder Europas – mit niedrigen Pauschalsätzen, einer der niedrigsten Unternehmenssteuern des Kontinents und einem besonders einfachen Modell für Selbstständige. Bezahlt wird in serbischen Dinar, nicht in Euro. Dieser Überblick zeigt, was als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Unternehmer oder Ruheständler steuerlich auf dich zukommt.

Der Dinar – Serbiens eigene Währung

In Serbien zahlst du mit dem serbischen Dinar (RSD). Der Wechselkurs ist seit Jahren bemerkenswert stabil und liegt bei rund 117 Dinar für einen Euro. Viele Preise – etwa für Immobilien oder Mieten – werden zwar in Euro angegeben, bezahlt wird aber in Dinar. Fremdwährungskonten sind erlaubt, und viele Auswanderer und Firmen führen parallel ein Euro- und ein Dinar-Konto.

Einkommensteuer: niedrige Pauschalsätze

Serbien besteuert Einkommen nicht progressiv, sondern mit festen Sätzen je nach Einkommensart. Auf Gehälter fallen 10 Prozent an, die der Arbeitgeber direkt einbehält; ein monatlicher Grundbetrag bleibt dabei steuerfrei und wird jährlich an die Inflation angepasst. Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen sowie Veräußerungsgewinne werden mit 15 Prozent besteuert, Mieteinnahmen mit 20 Prozent. Eine gute Nachricht für Ruheständler: Renten sind in Serbien grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit – auch ausländische.

Das Paušal-Modell: der Magnet für Selbstständige

Das Herzstück für Auswanderer, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, ist das Pauschalmodell (paušal). Als pauschal besteuerter Einzelunternehmer (preduzetnik paušalac) zahlst du nicht auf dein tatsächliches Einkommen, sondern einen festen monatlichen Betrag aus Steuer und Sozialbeiträgen, den die Steuerverwaltung anhand von Tätigkeit und Gemeinde festlegt. Eine doppelte Buchführung entfällt – du führst nur ein einfaches Einnahmenbuch (KPO). Das Modell steht offen, solange dein Jahresumsatz unter 6 Millionen Dinar (rund 51.000 Euro) bleibt und du nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Registriert wird online über die Wirtschaftsregisteragentur APR – in wenigen Tagen und für umgerechnet etwa 30 Euro. Vor allem für IT-Freelancer, Designer und Berater ist das eines der einfachsten und günstigsten Setups Europas.

Der Unabhängigkeitstest – Vorsicht bei nur einem Kunden

Ein wichtiger Haken: Serbien prüft mit einem Unabhängigkeitstest (test samostalnosti) anhand von neun Kriterien, ob ein Selbstständiger wirklich eigenständig arbeitet oder faktisch ein verkappter Angestellter eines einzigen Auftraggebers ist. Wer fünf oder mehr Kriterien erfüllt – etwa über 70 Prozent des Einkommens von einem Kunden, dessen Arbeitszeiten, Räume und Ausrüstung – riskiert, dass diese Einkünfte deutlich höher besteuert werden. Wer also über Jahre nur für einen einzigen ausländischen Auftraggeber arbeitet, sollte das im Blick behalten.

Unternehmen: 15 Prozent Körperschaftsteuer

Für Firmen – etwa eine serbische GmbH (d.o.o.) – gilt eine einheitliche Körperschaftsteuer von nur 15 Prozent auf den Gewinn, ohne kommunale Zuschläge. Das ist einer der niedrigsten Sätze Europas; in Deutschland liegt die Belastung bei rund 30 Prozent. Hinzu kommt die Umsatzsteuer (PDV): Der Regelsatz beträgt 20 Prozent, ein ermäßigter Satz von 10 Prozent gilt für Grundnahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Hotelübernachtungen und den öffentlichen Verkehr. Umsatzsteuerpflichtig wirst du erst ab einem Jahresumsatz von 8 Millionen Dinar (rund 68.000 Euro).

Sozialbeiträge, Doppelbesteuerung und Vermögen

Auf Löhne und selbstständige Einkünfte fallen zusätzlich Sozialbeiträge an (vor allem Renten- und Krankenversicherung); inklusive Arbeitgeberanteil liegt die Gesamtbelastung bei rund 35 Prozent des Bruttolohns – im Westeuropa-Vergleich moderat, bei den niedrigen serbischen Löhnen aber spürbar. Zwischen Deutschland und Serbien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung vermeidet. Eine Vermögensteuer kennt Serbien nicht; die jährliche Grundsteuer auf Wohnimmobilien liegt bei etwa 0,4 Prozent.

Stand: Juni 2026. Steuersätze, Freibeträge und Schwellenwerte ändern sich regelmäßig – prüfe die aktuellen Werte vor wichtigen Entscheidungen bei der serbischen Steuerverwaltung (Poreska uprava) oder bei einem Steuerberater.

Stand: 24.6.2026