Haustiere und Einreise
Haustiere und Einreise in die Schweiz – Hund, Katze und die Schweizer Regeln
Hund oder Katze aus der EU in die Schweiz mitzunehmen ist mit Mikrochip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis gut machbar. Was Sie zur Einreise, zur AMICUS-Registrierung, Hundesteuer und zu kantonalen Rasseverboten wissen müssen.
Den Hund oder die Katze mit in die Schweiz zu nehmen, ist aus der EU gut machbar – mit etwas Vorbereitung und dem richtigen Timing bei den Impfungen. Nach der Ankunft kommen bei Hunden ein paar Schweizer Besonderheiten dazu: die Registrierung in der Hundedatenbank AMICUS, die Hundesteuer und kantonale Regeln. Dieser Überblick führt Sie durch beides.
Die Einreise: Hund, Katze, Frettchen
Für die Einreise aus Deutschland (und der übrigen EU) brauchen Hunde, Katzen und Frettchen drei Dinge:
- einen EU-Heimtierausweis
- eine Kennzeichnung per Mikrochip (ISO-Norm 11784/11785)
- eine gültige Tollwutimpfung
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden, sonst ist die Impfung ungültig. Der Impfschutz gilt erst 21 Tage nach der Erstimpfung, und das Tier muss bei der Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen sein. Planen Sie das Reisedatum entsprechend.
Junge Tiere: Welpen unter 12 Wochen dürfen grundsätzlich nicht einreisen; zwischen 12 und 16 Wochen nur mit zusätzlichen Nachweisen. Pro privatem Fahrzeug dürfen höchstens fünf Heimtiere zu Heimtierbedingungen mitgeführt werden – bei mehr gelten die kommerziellen Einfuhrbestimmungen.
Beim Grenzübertritt müssen Sie das Tier beim Zoll (BAZG) anmelden. Der Schweizer Heimtierpass ist dem EU-Pass übrigens gleichwertig; beide werden anerkannt.
Nach der Ankunft: besondere Regeln für Hunde
Für Hunde gelten in der Schweiz nach dem Zuzug zusätzliche Pflichten:
- AMICUS-Registrierung: Jeder Hund muss in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden – das erledigt in der Regel ein Tierarzt vor Ort.
- Anmeldung bei der Gemeinde: Melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Wohngemeinde an.
- Hundesteuer: eine jährliche Steuer, deren Höhe je nach Kanton und Gemeinde variiert.
- Haftpflichtversicherung: In vielen Kantonen ist eine Haftpflicht für Hunde vorgeschrieben.
- Kantonale Regeln: Dazu können Leinen- und Maulkorbvorschriften oder obligatorische Hundekurse gehören.
Informieren Sie sich nach dem Umzug aktiv bei Ihrer Gemeinde bzw. beim kantonalen Veterinäramt über die lokalen Bestimmungen.
Katzen
Für Katzen gelten dieselben Einreisebedingungen (Mikrochip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis). Eine AMICUS-Registrierung oder Hundesteuer entfällt jedoch – diese betreffen nur Hunde.
Rasseverbote: vorher prüfen
Das ist ein wichtiger Punkt: Einzelne Kantone schränken bestimmte Hunderassen ein oder verbieten sie ganz. Welche Rassen betroffen sind, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Wenn Sie eine möglicherweise gelistete Rasse halten, klären Sie die Regeln Ihres Zielkantons unbedingt, bevor Sie sich für einen Wohnort entscheiden.
Andere Tiere
Für Vögel, Reptilien oder exotische Tiere gelten eigene Vorschriften; manche Arten benötigen eine Bewilligung (Arten- und Tierschutz). Klären Sie das vorab beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Praxis-Tipps
- Timing planen: erst chippen, dann impfen, dann mindestens 21 Tage warten.
- Reise-Check nutzen: Das BLV bietet einen Online-Reisecheck für Hunde und Katzen.
- Rasse vorab klären: Bei gelisteten Rassen die Kantonsregeln vor dem Wohnortentscheid prüfen.
- Hund zügig registrieren: AMICUS und Anmeldung bei der Gemeinde nicht vergessen.
- Haftpflicht abschließen: in vielen Kantonen für Hunde Pflicht.
Direktkontakt: Einreisebestimmungen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Web: blv.admin.ch
Aktuelle Einreisebedingungen für Heimtiere und der Online-Reisecheck.
Direktkontakt: Hund anmelden und kantonale Regeln
Kantonales Veterinäramt / Wohngemeinde
AMICUS-Registrierung, Hundesteuer, Haftpflicht und Rasseregeln klären Sie über Ihre Gemeinde bzw. das kantonale Veterinäramt; die zuständige Stelle finden Sie über ch.ch.
Stand: 20. Juni 2026. Einreisebedingungen, kantonale Rasseregeln und Länder-Risikoeinstufungen können sich ändern – aktuelle Angaben vor der Reise beim BLV und beim Zielkanton prüfen.