Gesundheit
Gesundheit und Krankenversicherung in der Schweiz – Pflicht, Prämien und Sparmöglichkeiten
Die Schweizer Krankenversicherung ist obligatorisch, wird pro Person abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig – ein großer Unterschied zu Deutschland. Was Sie zur Grundversicherung, den Prämien 2026, Franchise, Modellen und zum Sparen wissen müssen.
Die medizinische Versorgung in der Schweiz gehört zu den besten der Welt – ist aber auch teuer, und sie wird anders organisiert als in Deutschland. Die Krankenversicherung ist obligatorisch, sie wird pro Person abgeschlossen und ist nicht vom Einkommen abhängig. Für Zuziehende ist sie nach der Miete oft der größte Fixkostenposten. Dieser Überblick zeigt, wie das System funktioniert und wo Sie sparen können.
Die obligatorische Grundversicherung
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) abschließen – innerhalb von drei Monaten nach Zuzug. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Einreisedatum. Wer die Frist verpasst, dem kann der Kanton eine Kasse zuweisen, und bei nicht entschuldbarer Verspätung droht ein Prämienzuschlag. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum.
Anders als in Deutschland wählen Sie Ihre Krankenkasse selbst (Anfang 2026 sind 34 Versicherer zugelassen) und können sie jährlich wechseln. Wichtig: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich identisch – es unterscheidet sich nur der Preis. Wer in die Schweiz zieht, scheidet in der Regel aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aus; die Schweizer Grundversicherung ist Pflicht.
Keine Familienversicherung, kein Einkommensbezug
Das überrascht viele Deutsche am meisten: Es gibt keine kostenlose Familienversicherung. Jede Person – auch jedes Kind – wird einzeln versichert und zahlt eine eigene Prämie. Und die Prämie richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern ist ein fester Betrag pro Kopf. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt für die Grundversicherung schnell über 1.000 Franken im Monat.
Was kostet das?
2026 liegt die mittlere Monatsprämie bei rund 393 Franken pro Person. Im Detail:
- Erwachsene (ab 26): rund 465 Franken
- Junge Erwachsene (19–25): rund 326 Franken
- Kinder: rund 123 Franken
Gegenüber 2025 sind die Prämien im Schnitt um 4,4 Prozent gestiegen – der kleinste Anstieg seit vier Jahren. Die Höhe hängt stark vom Wohnkanton ab; zwischen den Kantonen sind Unterschiede von bis zu 40 Prozent möglich. Am günstigsten ist die Grundversicherung 2026 in Zug (dank einer kantonalen Sonderaktion), Appenzell Innerrhoden und Uri, am teuersten im Tessin (rund 502 Franken), in Genf und Basel-Stadt.
Franchise und Selbstbehalt
Einen Teil der Kosten tragen Sie selbst. Zuerst über die Franchise – den jährlichen Selbstbehalt, den Sie wählen: bei Erwachsenen zwischen 300 Franken (Minimum) und 2.500 Franken (Maximum). Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Ist die Franchise aufgebraucht, zahlen Sie zusätzlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent der weiteren Kosten, höchstens aber 700 Franken pro Jahr. Bei der höchsten Franchise beträgt Ihre maximale Eigenbeteiligung damit 3.200 Franken im Jahr.
Zwei Ausnahmen: Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und für Leistungen rund um die Mutterschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche) entfallen Franchise und Selbstbehalt vollständig.
Versicherungsmodelle
Neben der Standardversicherung mit freier Arztwahl gibt es günstigere Modelle, bei denen Sie sich verpflichten, im Krankheitsfall zuerst eine bestimmte Stelle zu kontaktieren: das Hausarztmodell, HMO (eine Gruppenpraxis) oder Telmed (zuerst telefonische Beratung). Wer damit leben kann, spart bei der Prämie.
Zusatzversicherung
Über die Grundversicherung hinaus gibt es freiwillige Zusatzversicherungen – etwa für die freie Spitalwahl, ein Privatzimmer im Spital, Zahnbehandlungen, Brillen oder alternative Medizin. Anders als bei der Grundversicherung darf die Kasse hier eine Gesundheitsprüfung verlangen und den Abschluss ablehnen. Wer eine Zusatzversicherung möchte, schließt sie am besten ab, solange er jung und gesund ist.
Prämienverbilligung
Wer ein tiefes Einkommen hat, kann eine Prämienverbilligung beantragen – eine einkommensabhängige Reduktion, die der Kanton gewährt. Ab 2026 sind die Kantone zu einem Mindestbeitrag verpflichtet. Der Antrag lohnt sich, wenn Ihr Haushaltseinkommen niedrig ist.
So sparen Sie
Weil die Leistungen der Grundversicherung überall gleich sind, sparen Sie ohne Qualitätsverlust über vier Stellschrauben:
- Kasse: Wechseln Sie zur günstigsten Kasse Ihrer Region.
- Franchise: Wählen Sie die Franchise, die zu Ihrem Gesundheitszustand passt.
- Modell: Ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell senkt die Prämie.
- Jährlicher Vergleich: Prüfen Sie die Prämien jedes Jahr neu.
Praxis-Tipps
- Frist beachten: Grundversicherung innerhalb von drei Monaten nach Zuzug abschließen – sie gilt rückwirkend ab Einreise.
- Offerten einholen: Vergleichen Sie mehrere Kassen, bevor Sie sich entscheiden.
- Höhere Franchise nur mit Reserve: Den möglichen Eigenanteil sollten Sie flüssig zur Seite legen können.
- Budget einplanen: Rechnen Sie die Prämien pro Kopf fest in Ihr Haushaltsbudget ein.
Direktkontakt: Prämien vergleichen
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Web: priminfo.admin.ch
Offizieller Prämienrechner für die Grundversicherung – nach Wohnort, Alter, Franchise und Modell.
Direktkontakt: Prämienverbilligung
Kanton / Wohngemeinde
Die Prämienverbilligung beantragen Sie bei Ihrem Wohnkanton. Die zuständige Stelle finden Sie über Ihre Gemeinde bzw. das Behördenportal ch.ch.
Stand: 20. Juni 2026. Die Krankenkassenprämien, Franchise-Beträge und Regeln zur Prämienverbilligung werden jährlich angepasst und unterscheiden sich je nach Kanton und Kasse – aktuelle Prämien beim offiziellen Vergleich des BAG prüfen.