Arbeit und Beruf
Arbeit und Beruf in Rumänien: Anstellung, Selbständigkeit und Ruhestand
Arbeiten, selbständig sein oder den Ruhestand genießen: Dieser Überblick erklärt den rumänischen Arbeitsmarkt, den zweistufigen Mindestlohn 2026, die EU-Freizügigkeit für Angestellte, die Rechtsformen und Steuern für Selbständige (PFA, SRL, Microîntreprindere) samt aller wichtigen Sätze nach der Steuerreform sowie die Besonderheiten für Rentner.
Drei Wege nach Rumänien: arbeiten, selbständig sein oder den Ruhestand genießen
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Rumänien auswandert, begegnet beim Thema Arbeit einer von drei Grundsituationen: Anstellung, Selbständigkeit oder Ruhestand. Rumänien ist EU-Mitglied und seit 2025 vollständig im Schengenraum, rechnet aber weiter in Lei (RON), nicht in Euro. Dieser Überblick führt durch alle drei Wege mit den wichtigsten Zahlen für 2026 – wobei ein Steuerpaket 2025 viele Sätze verändert hat. Eines vorweg: Bei grenzüberschreitenden Fällen lohnt sich früh ein rumänischer Steuerberater (contabil).
Der Arbeitsmarkt im Überblick
Rumänien hat einen dynamischen, aber von Abwanderung geprägten Arbeitsmarkt. Stark sind der IT- und Techsektor (Bukarest, Cluj-Napoca, Timișoara, Iași) mit hoher Entwicklerdichte und guten Englischkenntnissen, die Automobilindustrie (Dacia/Renault in Pitești, Ford in Craiova) und die verarbeitende Industrie. Für Arbeitgeber ist das Land attraktiv, weil die Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite mit nur 2,25 % (CAM) die niedrigsten der EU sind. Für Deutschsprachige besonders interessant: Siebenbürgen (Sibiu/Hermannstadt, Brașov) und das Banat (Timișoara) haben deutsche Wurzeln, deutsche Schulen und enge Verbindungen in den DACH-Raum. Strukturschwächer sind der Nordosten (Moldau-Region) und der Süden.
Löhne und Mindestlohn 2026
Rumänien hat 2026 einen zweistufigen Mindestlohn: Von Januar bis Juni gilt 4.050 Lei brutto im Monat (rund 810 Euro, netto ca. 2.574 Lei), ab 1. Juli steigt er auf 4.325 Lei brutto (rund 850 Euro, netto ca. 2.699 Lei). Im Bausektor liegt er höher (4.582 Lei). Der Durchschnittsbruttolohn liegt deutlich darüber – landesweit grob 9.000 Lei (rund 1.800 Euro), in Bukarest und im IT-Sektor klar mehr. Vom Bruttolohn gehen Rentenbeitrag (CAS, 25 %), Krankenbeitrag (CASS, 10 %) und 10 % Einkommensteuer ab.
Als Angestellter: EU-Freizügigkeit und Anmeldung
Als EU- bzw. EFTA-Bürger brauchst du keine Arbeitserlaubnis – die Freizügigkeit gilt voll. Für Aufenthalte über 90 Tage registrierst du dich bei der Ausländerbehörde (Inspectoratul General pentru Imigrări) und erhältst eine Anmeldebescheinigung (certificat de înregistrare). Dazu kommen eine persönliche Steuernummer (CNP/NIF) und die Aufnahme in die Krankenversicherung (CNAS). Den Arbeitsvertrag meldet der Arbeitgeber im System REGES Online – Schwarzarbeit wird streng geahndet.
Selbständig in Rumänien: die Rechtsformen
Ein eigenes „Kleingewerbe" wie in Deutschland gibt es nicht. Üblich sind:
– PFA (persoană fizică autorizată): die autorisierte Einzelperson, Pendant zum Einzelunternehmer/Freiberufler. Einfach, aber mit persönlicher Haftung.
– II (întreprindere individuală): das Einzelunternehmen, der PFA ähnlich.
– SRL (societate cu răspundere limitată): die rumänische GmbH mit Haftungsbeschränkung – die häufigste Form für „richtige" Firmen. Neue SRL brauchen seit 2026 mindestens 500 Lei Stammkapital; ab 400.000 Lei Jahresumsatz steigt die Pflicht auf 5.000 Lei.
– SA (societate pe acțiuni): die Aktiengesellschaft für größere Vorhaben.
Steuern für Selbständige und Firmen 2026
– Einkommensteuer: 10 % (Flat Tax) auf das Nettoeinkommen der PFA
– Rentenbeitrag (CAS): 25 % · Krankenbeitrag (CASS): 10 %, jeweils ab bestimmten Einkommensschwellen; die CASS-Obergrenze wurde 2026 auf 72 Mindestlöhne angehoben
– Kleinunternehmenssteuer (microîntreprindere): nur noch bei Jahresumsatz unter 100.000 Euro, einheitlich 1 % auf den Umsatz (der frühere 3 %-Satz entfällt), mindestens ein Angestellter nötig
– Körperschaftsteuer (regulär): 16 %
– Dividendensteuer: 2026 von 10 % auf 16 % gestiegen
– Umsatzsteuer (TVA): Regelsatz 21 % (seit August 2025, vorher 19 %), ermäßigt 11 %, 9 % nur noch befristet für neue Wohnungen
Das rumänische „Kleinunternehmer"-Prinzip
Eine USt-Registrierung ist erst ab 300.000 Lei Jahresumsatz (rund 60.000 Euro) verpflichtend. Darunter kannst du ohne Umsatzsteuer fakturieren – einfacher in der Verwaltung, aber ohne Vorsteuerabzug. Bei Geschäften mit Firmenkunden in der EU greift zudem das Reverse-Charge-Verfahren.
Als Rentner nach Rumänien
Als EU-Ruheständler wird deine deutsche, österreichische oder schweizerische Rente weiter ausgezahlt. Wo sie besteuert wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen und hängt von der Rentenart ab – das gehört in fachkundige Hände. Für die Krankenversicherung ist meist das S1-Formular der Schlüssel, mit dem du dich über deine Heimat-Krankenkasse ins rumänische System (CNAS) einschreibst.
Unser Rat zum Schluss
Diese Übersicht ist Orientierung, keine Steuerberatung. Rumänien hat sein Steuersystem 2025/2026 spürbar umgebaut (höhere TVA, höhere Dividendensteuer, engere Microîntreprindere-Regeln). Gerade grenzüberschreitende Fälle gehören zu einem rumänischen Steuerberater – das Geld ist gut investiert.