Steuern und Finanzen
Steuern und Finanzen in Bulgarien – die 10-Prozent-Flat-Tax der EU
Bulgarien hat mit 10 Prozent die niedrigste Flat Tax der EU – und seit 2026 den Euro. Was Sie zur Steueransässigkeit (183-Tage-Regel), zu Sozialabgaben, Kapitalerträgen, Mehrwertsteuer und zur EOOD-Firmengründung wissen müssen.
Bulgarien hat die niedrigste Flat Tax der EU: pauschal 10 Prozent auf Einkommen – egal wie hoch. Zusammen mit dem Euro (seit Januar 2026) und der EU-Mitgliedschaft macht das Bulgarien für viele Auswanderer und Selbstständige zu einem der steuerlich attraktivsten Länder Europas. Dieser Überblick zeigt, wie das System funktioniert und worauf es ankommt.
Die 10-Prozent-Flat-Tax
Das Herzstück: In Bulgarien ansässige Personen zahlen auf ihr Einkommen einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent – ohne Progression, ohne Steuerklassen. Dieser Satz gilt für Arbeitseinkommen ebenso wie für Einkünfte aus Vermietung. Auch die Körperschaftsteuer für Unternehmen liegt bei pauschal 10 Prozent. Das System gilt als eines der einfachsten und transparentesten Europas.
Wichtig: Wer in Bulgarien steuerlich ansässig ist, versteuert hier sein weltweites Einkommen – nicht nur das in Bulgarien erzielte.
Wann bin ich in Bulgarien steueransässig?
Die Steueransässigkeit ist kein Automatismus – sie hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern von zwei Kriterien. Sie gelten als steueransässig, wenn eines davon zutrifft:
- 183-Tage-Regel: Sie halten sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Bulgarien auf (An- und Abreisetage zählen mit, die Tage müssen nicht zusammenhängen).
- Mittelpunkt der Lebensinteressen: Ihr Lebensmittelpunkt – Familie, Wohnung, wirtschaftliche Beziehungen – liegt nachweisbar in Bulgarien, auch bei weniger als 183 Tagen.
Praxis-Hinweis: Seit dem Schengen-Beitritt gibt es bei der Einreise aus anderen Schengen-Ländern keine Passstempel mehr. Dokumentieren Sie Ihre Anwesenheit daher aktiv (Mietvertrag, lokale Rechnungen, Kartenzahlungen), falls Sie die 183 Tage nachweisen müssen.
Die Steueransässigkeitsbescheinigung
Um Ihren Status zu formalisieren, beantragen Sie bei der bulgarischen Steuerbehörde NRA (Nationale Agentur für Einnahmen) eine Steueransässigkeitsbescheinigung. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa einen Monat. Dieses Dokument ist wichtig, um gegenüber dem deutschen Finanzamt die Verlagerung Ihres Steuerwohnsitzes zu belegen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Sozialabgaben: das Gesamtbild
Die 10 Prozent sind nicht die ganze Geschichte. Auf Arbeitseinkommen kommen Sozialversicherungsbeiträge hinzu (Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei rund 13,8 Prozent des Bruttolohns. Die Einkommensteuer von 10 Prozent wird auf den Bruttolohn nach Abzug der Sozialbeiträge erhoben. Unter dem Strich ergibt sich für Angestellte eine Gesamtbelastung von grob 22 Prozent – im EU-Vergleich immer noch sehr niedrig. Für die Sozialbeiträge gelten Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen.
Weitere wichtige Sätze
- Kapitalerträge: Dividenden werden mit 5 Prozent besteuert. Kursgewinne aus an EU/EWR-Börsen gehandelten Wertpapieren sind steuerfrei – ein attraktiver Punkt für Anleger.
- Keine Vermögenssteuer: Anders als manche EU-Länder erhebt Bulgarien keine Steuer auf das Nettovermögen.
- Mehrwertsteuer: Der Regelsatz beträgt 20 Prozent. Ein ermäßigter Satz von 9 Prozent gilt unter anderem für Hotelübernachtungen, organisierte Reisen sowie bestimmte Bücher und Babynahrung.
- Grunderwerbsteuer: kommunal, je nach Gemeinde zwischen 2 und 4 Prozent (mehr im Artikel „Immobilien und Notar“).
Selbstständige und Firmen
Bulgarien ist besonders bei Selbstständigen, Freelancern und Online-Unternehmern beliebt. Die beliebteste Rechtsform ist die EOOD (Einpersonen-GmbH), die schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann. Die Umsatzsteuerpflicht (Registrierung) greift ab einem Jahresumsatz von rund 100.000 BGN (etwa 51.000 Euro); darunter ist man befreit, kann sich aber freiwillig registrieren. Für Firmen gilt: Echte Substanz (Büro, lokale Tätigkeit, Buchführung) ist entscheidend, sonst greifen Anti-Missbrauchsregeln.
Doppelbesteuerung Deutschland–Bulgarien
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien verhindert, dass Sie zweimal zahlen. In Deutschland gezahlte Quellensteuer wird in der Regel angerechnet. Gerade im Jahr des Wegzugs lohnt sich steuerliche Beratung, um den Wechsel sauber zu gestalten und die deutsche Steuerpflicht korrekt zu beenden.
Praxis-Tipps
- Umzug ans Jahresende legen: So minimieren Sie die Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland und erreichen sauber die bulgarische Ansässigkeit.
- Ansässigkeit dokumentieren: Wegen fehlender Passstempel im Schengen-Raum aktiv Nachweise sammeln.
- Bescheinigung beantragen: Die Steueransässigkeitsbescheinigung des NRA ist Ihr Beleg gegenüber dem deutschen Finanzamt.
- Im Wegzugsjahr beraten lassen: Der Übergang Deutschland–Bulgarien hat Tücken, gerade bei Unternehmens- oder Beteiligungseinkünften.
Direktkontakt: Steuerbehörde
Nationale Agentur für Einnahmen (NRA / НАП)
Web: nra.bg
Zuständig für steuerliche Registrierung, Steuererklärung und die Steueransässigkeitsbescheinigung.
Direktkontakt: Information für EU-Bürger
ec.europa.eu (Your Europe)
Web: europa.eu/youreurope
Offizielle EU-Informationen zu Steuern, Wohnsitz und Doppelbesteuerung.
Stand: 22. Juni 2026. Steuersätze, Schwellenwerte und Sozialabgaben können sich ändern – aktuelle Angaben vor einer Entscheidung beim NRA oder bei einem Steuerberater prüfen. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung.