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Anmeldung und Wohnsitz

Anmeldung und Wohnsitz in Bulgarien – als EU-Bürger richtig ankommen

Dank EU-Freizügigkeit ist der Umzug nach Bulgarien unkompliziert – seit 2025 ist das Land im Schengen-Raum, seit 2026 gilt der Euro. Was Sie zur Adressregistrierung, zur Anmeldebescheinigung der Migrationsdirektion und zu den vier Aufenthaltsgründen wissen müssen.

7 Min. Lesezeit · 🇧🇬 Bulgarien

Anmeldung und Wohnsitz in Bulgarien – als EU-Bürger richtig ankommen

Für deutsche EU-Bürger ist der Umzug nach Bulgarien rechtlich unkompliziert: Dank EU-Freizügigkeit brauchen Sie kein Visum und keine klassische Aufenthaltserlaubnis. Zwei aktuelle Entwicklungen machen es noch einfacher – Bulgarien ist seit Januar 2025 vollwertiges Schengen-Mitglied, und seit Januar 2026 ist der Euro die offizielle Währung. Ein paar Registrierungsschritte sind nach der Ankunft trotzdem nötig. Dieser Überblick zeigt sie der Reihe nach.

Einreise: einfach und kontrollfrei

Als EU-Bürger reisen Sie mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum ist nicht erforderlich. Seit dem vollständigen Schengen-Beitritt entfallen die Grenzkontrollen an Land-, Luft- und Seegrenzen. Für kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen müssen Sie nichts weiter tun. Wer länger bleiben und seinen Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlegen will, durchläuft die folgenden Schritte.

Schritt 1: Adresse bei der Gemeinde anmelden

Nach der Ankunft melden Sie Ihre Wohnadresse bei der örtlichen Gemeindeverwaltung an. Das sollte zeitnah nach dem Einzug geschehen. Grundlage ist in der Regel ein Miet- oder Kaufvertrag als Adressnachweis. Diese Adressregistrierung ist die Basis für alle weiteren Behördengänge.

Schritt 2: Registrierung bei der Migrationsdirektion

Wer sich länger als 90 Tage in Bulgarien aufhält, registriert sich bei der Migrationsdirektion (Дирекция „Миграция“) des Innenministeriums und beantragt eine Anmeldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger). Eine Aufenthaltserlaubnis im klassischen Sinne ist das nicht – als EU-Bürger haben Sie ohnehin volle Freizügigkeit. Die Bescheinigung bestätigt lediglich Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.

Für die Registrierung müssen Sie einen von vier Aufenthaltsgründen nachweisen:

- Arbeitnehmer: ein Arbeitsvertrag mit einem bulgarischen Arbeitgeber.
- Unternehmer/Geschäftsführer: Sie besitzen oder leiten eine bulgarische Firma (etwa eine EOOD, das Pendant zur GmbH).
- Wirtschaftlich selbstständig / Selbstversorger: Nachweis ausreichender Mittel (Richtwert rund 5.100 Euro Bankguthaben) plus eine gültige Krankenversicherung.
- Familienmitglied: Ihr Ehepartner oder unterhaltsberechtigtes Familienmitglied besitzt bereits eine bulgarische Anmeldebescheinigung.

Arbeiten ohne Genehmigung

Als EU-Bürger brauchen Sie keine Arbeitsgenehmigung – Sie dürfen in Bulgarien arbeiten, sobald die Anmeldung erledigt ist. Eine Sprachpflicht oder Sprachtests gibt es nicht. Nur in reglementierten Berufen (etwa Medizin oder bestimmte technische Berufe) kann die zuständige Kammer eine Anerkennung der Qualifikation und gegebenenfalls einen Sprachnachweis verlangen.

Schritt 3: Weitere Registrierungen

Mit der Anmeldung sind meist noch zwei Schritte verbunden, die in eigenen Themenartikeln ausführlich behandelt werden:

- Steuerliche Registrierung beim NRA (Nationale Agentur für Einnahmen) – relevant für die Steueransässigkeit (siehe „Steuern und Finanzen“).
- Anmeldung im Gesundheitssystem NHIF – für Personen mit ständigem Wohnsitz verpflichtend; die EHIC reicht dann nicht mehr aus (siehe „Gesundheit“).

Daueraufenthalt nach fünf Jahren

Nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren erwerben Sie als EU-Bürger automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Dieses Recht können Sie sich auf Antrag mit einer entsprechenden Bescheinigung bestätigen lassen.

Praxis-Tipps

- Adressnachweis bereithalten: Ohne Miet- oder Kaufvertrag geht bei der Adressregistrierung nichts – kümmern Sie sich früh um eine Unterkunft (siehe „Immobilien und Notar“).
- Aufenthaltsgrund vorbereiten: Überlegen Sie vor der Registrierung, welcher der vier Gründe auf Sie zutrifft, und legen Sie die passenden Nachweise bereit.
- Bulgarisch hilft: In Sofia oder Plowdiw kommt man oft mit Englisch durch, bei Behörden, Arzt und Mietvertrag sind Bulgarischkenntnisse aber ein großer Vorteil.
- In die Krisenvorsorgeliste eintragen: Das Auswärtige Amt empfiehlt die Online-Registrierung (ELEFAND) für Deutsche im Ausland.

Direktkontakt: Aufenthalt und Registrierung
Migrationsdirektion (Дирекция „Миграция“), Innenministerium
Adresse: ul. „Maria Luiza“ 48, 1000 Sofia
Web: migration.mvr.bg
Zuständig für die Anmeldebescheinigung von EU-Bürgern.

Direktkontakt: Wohnsitz vor Ort
Örtliche Gemeindeverwaltung (Obshtina)
Die Adressregistrierung erfolgt bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Die zuständige Stelle und die nötigen Unterlagen erfahren Sie bei der jeweiligen Obshtina.

Stand: 22. Juni 2026. Aufenthalts- und Registrierungsregeln sowie geforderte Nachweise können sich ändern – aktuelle Angaben vor dem Umzug bei der Migrationsdirektion oder der zuständigen Gemeinde prüfen.

Stand: 20.6.2026